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Herr Scherb, seit vielen Jahren erleben Sie die spannende Welt der internationalen Großevents hautnah. Welche Veranstaltung ist Ihr persönlicher Favorit?
Wie kamen Sie eigentlich zu der Geschäftsidee und welche Eigenschaften muss man dafür mitbringen?
Wie kommen Sie eigentlich an Ihre Aufträge?
Welches war die größte Herausforderung für Ihr Team?
Ihre Branche wurde von der Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Wie ist Ihr Unternehmen bisher durch die Krise gekommen?
Wie haben Sie die Zeit überbrückt?
Für die EM-Spiele in London haben Sie bereits viel technisches Equipment nach Großbritannien gebracht. Haben Sie zolltechnisch den Brexit zu spüren bekommen?
Hinweis: Betroffen sind Sachverhalte, in denen die Cloud-TSE zwar vor 31. März 2021 zertifiziert wird, aber der Roll-out der Cloud-TSE im Unternehmen noch einige Wochen dauert. Alternativ soll eine Cloud-TSE eingesetzt werden und die Zertifizierung wird kurzfristig erwartet und wurde bis zum 31. März 2021 noch nicht veröffentlicht.
Hinweis: Ist eine Implementierung einer Cloud-TSE/mehrerer Cloud-TSEs bereits erfolgt, beschränkt sich die beantragte Erleichterung auf die Gewährung einer Verlängerung zur Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung. In den Fällen, in denen eine Implementierung noch nicht erfolgt ist (z. B. bei sog. Spätentscheidern oder Wechselkunden) umfasst der Antrag sowohl eine Verlängerung zur Implementierung als auch zur Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung (sog. abschließendes Roll-Out).
Hinweis: Bis zum 19. Februar 2021 ist nur die cloudbasierte TSE-Lösung der Anbieter Deutsche Fiskal/ D-Trust durch das BSI zertifiziert worden.
Hinweis: Nach dem Kenntnisstand der Verfasser haben einige Unternehmen bereits bisher nicht zertifizierte Cloud-TSEs des Anbieters fiskaly implementiert. Die beiden Alternativformulierungen sollen beide aktuell in Betracht kommenden Fallgestaltungen – Zertifizierung ist bei Antragstellung bereits erfolgt bzw. Zertifizierung ist noch nicht erfolgt – abdecken.
Hinweis: Der ZDH hat eine Aufstellung über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zum kostenfreien Abruf auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
Hinweis: In den Fällen, in denen eine Implementierung noch nicht erfolgt ist (z. B. bei sog. Spätentscheidern und Wechselkunden) entfällt diese Ausführung. Stattdessen müssen in einem ersten Schritt die Gründe dargelegt werden, auf die eine fehlende Implementierung zurückzuführen sind und bis wann eine Implementierung erfolgen soll. Die Anbieter haben zur Unterstützung der Unternehmen besondere Vorkehrungen getroffen (vgl. Informationen der Deutschen Fiskal vom 29. Januar 2021).
Hinweis: Ein Upgrade von Version 1 auf Version 2 ist stark abhängig von der Komplexität des Filial- und Kassensystems Ihres Unternehmens. Daher ist eine Rücksprache mit dem Anbieter fiskaly bzw. Ihrem Kassenfachhändler zur weiteren Begründung des Antrags dringend zu empfehlen.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung war das Zertifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Daher sind die konkreten Anforderungen an die Umsetzung der Anforderungen gemäß des Umgebungsschutzkonzeptes noch nicht bekannt. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bitte vor Einreichung des Antrages an die A-Trust GmbH bzw. Ihren Kassenfachhändler, um den aktuellen Stand zu erfahren.
Aktuell liegen den Verfassern ferner keine Informationen vor, mit welchem zeitlichen Aufwand die Umsetzung der Anforderungen einhergehen wird. Da der Antrag Angaben darüber enthalten muss, wann mit einem Abschluss der Arbeiten gerechnet wird, ist insoweit ebenfalls Rücksprache mit der A-Trust GmbH bzw. dem Kassenfachhändler sowie dem Steuerberater zu empfehlen.
Wichtig: Soweit Sie eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung benötigen, muss diese vorliegen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen!